GEFÖRDERTE MASSNAHMEN NACH AZAV

GEFÖRDERTE MASSNAHMEN NACH AZAV

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Anerkennung als Pflegefachkraft

Sie haben ihre Ausbildung im Gesundheitswesen, zum Beispiel als Pflegekraft, außerhalb von Europa abgeschlossen? Jetzt benötigen Sie Unterstützung bei der Anerkennung als Pflegefachkraft? Die Startcon GmbH ist ein nach AZAV-zertifizierter Bildungsträger und führt verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Integration durch. Unser Ziel ist, Ihr beruflicher und privater Erfolg auf dem deutschen Arbeitsmarkt! 

Die Kosten für unsere Maßnahmen werden vom Jobcenter und von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Auch wenn Sie kein Leistungsempfänger sind, können Sie jederzeit an unseren individuellen Schulungsprogrammen teilnehmen. Schreiben Sie uns und wir schicken Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

.Vorbereitungskurs

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„Erfolgreich in der Pflege“ – geförderte Maßnahme nach AZAV §81 SGB III zur Anerkennung von internationalen Berufsabschlüssen im Pflegesektor

Sie haben Ihre Ausbildung als Pflegefachkraft oder Ihr Studium zum Bachelor of Science in Nursing außerhalb der Europäischen Union absolviert? Sie möchten nun Ihre Anerkennung als Pflegefachkraft erhalten?

Dann nehmen Sie doch an unserer zertifizierten Gruppenmaßnahme für internationale Pflegekräfte aus Drittstaaten teil! Unsere Maßnahme wird durch die Bundesagentur für Arbeit via Bildungsgutschein gefördert. Detaillierte Informationen zu unserer Maßnahme „Erfolgreich in der Pflege“ finden Sie auf Kursnet, der Weiterbildungsplattform der Arbeitsagenturen.

Kursdetails

  • Dauer: 13 Wochen, inkl. Praktikum und anschließender Kenntnisprüfung
  • Kosten: Dieses Programm ist bis zu 100% via Bildungsgutschein refinanzierbar
  • Es kann ebenfalls ein Arbeitsentgeltzuschuss beantragt werden
  • Inhalte: Pflegetheorie und -praxis, Fachsprache und Kultursensibilisierung in Präsenzunterricht und Blended Learning
  • Details: gezielte Prüfungsvorbereitung und umfassende pädagogische Begleitung der Teilnehmer
  • Größe: maximal 15 Teilnehmer
  • Ort: bundesweite Durchführung möglich

Teilnahmebedingungen

  • Deutschkenntnisse: mindestens B2
  • gültiger Bildungsgutschein für Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung nach §81 SGB III
  • in einem Drittstaat abgeschlossene Berufsausbildung zur Pflegefachkraft, bzw. abgeschlossenes Studium Bachelor of Nursing

Wir beantworten gerne Ihre Fragen und beraten zu Fördermöglichkeiten und Refinanzierungsfragen rund um unsere Maßnahmen! Weitere Informationen zu unseren Bildungsangeboten für Ihre ausländischen Pflegekräften finden Sie hier

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung Ihres Bildungsgutscheins/AVGS? Kontaktieren Sie uns jederzeit per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.